Ermittlung des Verkehrswertes (Marktwert)
Eine Wertermittlung ist eine umfassende technische und wirtschaftliche Betrachtung einer Immobilie. Dabei werden selbstverständlich auch rechtliche Belange geprüft, analysiert und bewertet. Auch die gegebenen technischen und wirtschaftlichen Wechselbeziehungen werden dabei analysiert, ausgewertet und offengelegt. Die Auswertung mündet in den abgefragten Verkehrswert (Marktwert).
Im Rahmen dieser Bewertungsprozesse können ohne Weiteres bestimmte und vertiefte Berechnungen (auch Gebäude-Energiepässe) erstellt werden. Ferner sind Simulationen zu Wertauswirkungen baulicher Investitionen möglich. Der sich dabei ergebende Mehraufwand ist gering. Es sollte daher im Vorfeld über solche Zusatzaufgaben gesprochen werden.
Sofern gewünscht, kann auch der Beleihungswert ermittelt werden. Dies setzt einen entsprechenden Dialog mit der finanzierenden Bank voraus.
Wertermittlungen sind – genauso wie Feuertaxen – fortschreibungsfähig angelegt. Der Verkehrswert kann ohne großen Aufwand aktualisiert werden, da der heutige EDV-Einsatz mit den zur Verfügung stehenden Netzwerken eine wirtschaftliche Arbeitsweise erlauben.
Die Definition des Verkehrswertes (Marktwert) entspricht inhaltlich auch der Definition des Marktwertes (Market Value) nach IAS (International Accounting Standards), IVS (International Valuation Standards) und EVS (European Valuation Standards). Er kann also auch als Grundlage für Eröffnungs- oder Regelbilanzen verwendet werden.
Auch die steuerlichen Teilwerte (Teilwert Grund + Boden sowie Teilwert baul. Anlagen) können bei Bedarf ausgewiesen werden.
Die Kosten richten sich im Allgemeinen nach dem erforderlichen Aufwand. Im Rahmen eines persönlichen Gespräches kann dies fallbezogen ermittelt werden. Sprechen Sie uns an.