Ermittlung des Verkehrswertes (Marktwert)
Eine Wertermittlung ist eine umfassende technische und wirtschaftliche Betrachtung einer Immobilie. Dabei werden selbstverständlich auch rechtliche Belange geprüft, analysiert und bewertet. Auch die gegebenen technischen und wirtschaftlichen Wechselbeziehungen werden dabei analysiert, betrachtet und offengelegt. Die Auswertung mündet in den abgefragten Verkehrswert (Marktwert). Im Rahmen dieser Bewertungsprozesse können ohne Weiteres bestimmte und vertiefte Berechnungen (auch Gebäude-Energiepässe) erstellt und Simulationen zu Wertauswirkungen baulicher Investitionen errechnet werden. Wir beraten Sie diesbezüglich gern, sprechen Sie uns an.
Sofern gewünscht, kann auch der Beleihungswert ermittelt werden. Dies setzt einen entsprechenden Dialog mit der finanzierenden Bank voraus.
Wertermittlungen sind – genauso wie Feuertaxen – fortschreibungsfähig angelegt. Der Verkehrswert kann ohne großen Aufwand aktualisiert werden, da der heutige EDV-Einsatz mit den zur Verfügung stehenden Netzwerken eine wirtschaftliche Arbeitsweise erlauben.
Die Definition des Verkehrswertes (Marktwert) entspricht inhaltlich auch der Definition des Marktwertes (Market Value) nach IFRS (International Financial Reporting Standards), IVS (International Valuation Standards) der EVS (European Valuation Standards), sowie dem Immobilienbewertungsstandard IDW S10.
Er kann also auch als Grundlage für Bilanzen verwendet werden.
Auch die steuerlichen Teilwerte (Teilwert Grund + Boden sowie Teilwert baul. Anlagen) können bei Bedarf ausgewiesen werden.
Die Kosten richten sich nach dem erforderlichen Aufwand. Im Rahmen eines persönlichen Gespräches kann dies kalkuliert werden.