Unser Fachwissen basiert auf Erfahrungen aus über 40-jähriger Sachverständigentätigkeit für Industrie, Versicherer, Dienstleister sowie gerichtliche und private Auftraggeber.

Uwe Cors
Dipl-Ing. Architekt Uwe Cors
Inhaber
Von der Industrie und Handelskammer zu Essen öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken
ucors@cors-experts.de

Uwe Cors
Dipl.-Ing., Architekt, Mitglied des BTE
ö.b.u.v. für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken

1991 – 1994
Hochbau-Ingenieur, tätig in den Leistungsphasen 1-9 mit Schwerpunkt Bauleitung. (Architekt im Praktikum und Mitgliedschaft AKNW)
Seit 1993 freier Architekt

1994 – 1997
Sachverständigentätigkeit im Büro Klaus G. Cors + Partner in Essen

1997
Partner der Partnerschaftsgesellschaft Klaus G. Cors + Partner, AG Essen, PR 383.

2000
öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, IHK Essen,
Geschäftsführer der PartG

2002
Mitglied im Bund technischer Experten, BTE

bis heute
selbstständig als Bausachverständiger

Weiluo Wang
Dr.-Ing. Weiluo Wang
Technisch-wissenschaftlicher Mitarbeiter
Fachbuchautor
drwang@cors-experts.de

Dr.-Ing. Weiluo Wang
Dr. Ing. Weiluo Wang studierte an der Technischen Universität Dortmund
und promovierte anschließend über das Thema „Erbbaurecht und
Wertermittlung“.

Dipl-Ing. Architekt Klaus G. Cors
Unternehmensgründer
Fachbuchautor
geb. 18.10.1933, gest. 21.10.2009
Dipl-Ing. Architekt und langjähriges Mitglied des BDB und des BTE
Anfang der 60er Jahre: aus der Sozietät Braunhold + Cors geht das Sachverständigenbüro Klaus G. Cors + Partner hervor.
1997 Gründung Partnerschaftsgesellschaft Klaus G. Cors + Partner durch Klaus G. Cors
Bis 2007 tätig als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger.
Fachbuchautor und über viele Jahre Dozent am Haus der Technik.

Wir garantieren Qualität durch hohe fachliche Kompetenzen und hochwertige Datenquellen.

Die öffentliche Bestellung hat den Zweck, Gerichten, Behörden und der Öffentlichkeit besonders sachkundige und persönlich geeignete Sachverständige zur Verfügung zu stellen, deren Aussagen besonders glaubhaft sind (§2 SvO).

Dazu hat der/die Sachverständige der überwachenden Körperschaft u.a. erheblich über dem Durchschnitt liegende Fachkenntnisse, praktische Erfahrungen und die Fähigkeit Gutachten zu erstatten nachzuweisen.

Der/die Sachverständige hat sich auf dem Sachgebiet, für das er/sie öffentlich bestellt und vereidigt ist, im erforderlichen Umfang fortzubilden, den notwendigen Erfahrungsaustausch zu pflegen und der überwachenden Körperschaft regelmäßig geeignete Nachweise darüber vorzulegen.

In diesem Büro wurden bisher weit mehr als 1.000 Gerichtsgutachten erfolgreich erstattet. Das Maß der Erfahrung ist entsprechend.

© Sachverständigenbüro Uwe Cors